Dentalhygieniker/in
Steigendes Gesundheitsbewusstsein der Patienten, eine grundsätzliche Förderung der Prophylaxe wie auch der anhaltende Trend, jung und vital auszusehen, haben die Dentalhygiene zu einem wichtigen Bereich im Praxisalltag gemacht. Gerade hier benötigt der Zahnarzt kompetente und vertrauensvolle Mitarbeiter/innen, die Prophylaxebehandlungen nach Delegation übernehmen und weitgehend selbständig durchführen. Mit einer Fortbildung zur/m Dentalhygieniker/in erhalten Sie eine umfassende Qualifikation, die Sie in der Praxis zum/r unentbehrlichen, professionellen “Experten/in” im Bereich Dentalhygiene macht.
Eine Übersicht über die Kompetenzen und Tätigkeitsbereiche von ZMPs und DHs können Sie der folgenden Übersicht entnehmen: Download Vergleich ZMP - DH
Bitte informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Arbeitsamt, welche Förderungen innerhalb Ihres Bundeslandes und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten möglich sind. Die Fortbildung zum/r Dentalhygieniker/in wird individuell unterstützt nach dem
AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt, Stelle für Ausbildungsförderung.
Eine Broschüre zu diesem Thema können Sie hier herunterladen:
Download Broschuere Aufstiegs BAfoeG Stand 08/2020
Förderung bis zu | 15.000 € |
Zuschussanteil | 50% |
Darlehenserlass | 50% |
HINWEIS: Die Teilerstattung von 50 % auf die Prüfungsgebühren müssen Sie gesondert beantragen! Diesen Antrag können Sie nach Erhalt der Rechnung von der Bayerischen Landeszahnärztekammer stellen, die die Prüfung durchführt. Reichen Sie dazu eine Kopie Ihrer DH-Urkunde und der Rechnung für die Prüfungsgebühren bei der KfW-Bank ein.
>>> Ein Rechenbeispiel mit den aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihren Fortbildungswunsch erhalten Sie mit Ihren Unterlagen.
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Durch eine Initiative der Bayerischen Landeszahnärztekammer erhalten erfolgreiche Absolventen aus Bayern jetzt auch einen „Meisterbonus“ von 3.000,-- € und eventuell zusätzlich einen „Meisterpreis“. Informationen hierzu in einem Artikel der BZB zum Herunterladen
Am 1. Januar 2017 sind die neuen Satzungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für Aufstiegsfortbildungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Kraft getreten.
Bei den Inhalten der Fortbildungsgänge Zahnmedizinische/-r Prophylaxeassistent/-in (ZMP), Dentalhygieniker/-in (DH) und Zahnmedizinische/-r Verwaltungsassistent/-in (ZMV) orientiert sich die BLZK an den 2014 von der Bundeszahnärztekammer verabschiedeten Muster-Fortbildungsvorschriften.
Es finden auch keine „Bausteinprüfungen“ mehr statt. Stattdessen gibt es seit 2017 einheitliche Prüfungen mit einem schriftlichen Teil und – je nach Fortbildungsgang – zusätzlichen praktischen und/oder mündlichen Teilen.
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Fortbildungsinhalte der Fortbildungsordnung nach den Richtlinien der Bayerischen Landeszahnärztekammer:
Die neuen Lehrinhalte DH 2017 hier downloaden
Nächstmögliche Termine: